Häufig gestellte Fragen

Ein paar Antworten auf Diese...

 

Kann ich einen Garten pachten ohne dem Verein beizutreten?

Nein. Ein Pächter wird gleichzeitig Mitglied. Unser Vereinsgelände ist öffentliches Grün. Wir als Verein (alle Pächter) haben den Pflegeauftrag für das Gelände und sind verpflichtet die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes einzuhalten und auch den Auflagen (Gartenordnung) der Stadt Hannover nachzukommen. Zur Pflege gehört nicht nur der eigene Garten, sondern auch die Wege, Parkplätze und Außenanlagen. Um das zu gewährleisten, muß jeder Pächter mit anpacken.

Auch dein Gartn gehört zum öffentlichen Grün, jedoch hast du als Pächter ein privates Nutzrecht durch den Pachtvertrag. Somit erklärt sich vielleicht auch, warum die Hecken nicht höher sein sollen als 1,2m. Unser Garten ist zwar nicht öffentlich zugänglich, jedoch dürfen wir der Öffentlichkeit nicht den Blick in unsere Gärten durch Hecken oder Sichtschutzzäune verwehren.

Die Pflege der Kleingartenanlage wird vom Verein aus geregelt. Somit ergeben sich für jeden Pächter verpflichtend eine gewisse Anzahl an Studen pro Jahr, die für gemeinschaftliche Arbeiten abgeleistet werden müssen.

Öffentliche Parks werden durch die Stadt gepflegt, Kleingartenanlagen durch den Verein. Das ist der Deal! Dadurch ist auch der Pachtzinz im Gegensatz zum freien Markt extrem niedrig.

 

Kleingärtnerische Nutzung!? - Muss ich Obst und Gemüse anbauen?

Ja, es gilt die Drittel-Regelung. Ein Ziergarten nur mit Blumen und Sträuchern ist verboten, genauso wie den gesamten Kleingarten in eine Spielwiese für Kinder zu verwandeln. Nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs sind Kleingärtner verpflichtet, auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anzu­bauen. Im Ganzen: Ein Drittel soll für Blumen, ein Drittel für Gemüse und ein Drittel für die Erholung sein.

 

Darf man im Kleingarten über­nachten?

Ja, während der Ferien und an den Wochen­enden. Allerdings darf die Laube nicht zum dauer­haften Wohn­en eingerichtet sein.

 

Dürfen Gartenabfälle verbrannt werden?

Nein. In Niedersachsen ist das Verboten! Informationen/Ausnahmeregelungen/Anträge können bei der niedersächsischen Landesregierung bzgl. “Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen” recheriert werden. Man kann sich auch an das hiesiege Ordnungsamt oder an die Naturschutzbehörde wenden.

 

Wie ist das mit dem Grillen?

Grillen gehört zum Alltag im Kleingarten. Mobile Grills dürfen aufgestellt werden. Wer einen gemauerten Grill errichten will, sollte sich vorher beim Vereins­vorstand erkundigen, ob er eine Genehmigung braucht. Lagerfeuer und Feuerschalen sind dagegen verboten. Auch beim Grillen ist darauf zu achten, das es nicht zu übermäßig starker Rauchentwicklung kommt

 

Wie ist das mit der Tierhaltung geregelt?

Das Halten und Züchten von Kleintieren, Hühnern, Tauben oder anderen Vögeln ist verboten. Hunde oder Katzen dürfen sich besuchs­weise im Kleingarten aufhalten, müssen aber abends wieder mit nach Hause genommen werden. Bienen­stöcke sind hingegen – nach Genehmigung mit dem Verein/Bezirksverband und den Einverständnis der Nach­barn – meistens willkommen.


Ist mein Garten Versichert gegen. bzw.für...?

Generell beantwortet, ja. Seit dem 1.12.2019 gibt es eine neue Grundversicherung (Pflichtversicherung), die automatisch für alle Mitglieder in Kraft getreten ist. Das ist gut und schön. Dennoch gibt es natürlich im Fall aller Fälle immer Fragen, die geklärt werden müssen. Grundsätzliche Informationen sind im Downloadbereich unter Versicherung verfügbar. Fragen können mit unserem Vericherungsobmann oder der LSH geklärt werden. Kontakt findet ihr hier: Versicherung

 

Darf ich ein Schwimm­becken bauen?

Erlaubt sind nur mobile und nicht ins Erdreich einge­lassene Pools. Die Entsorgung des Wassers muss sicher­gestellt sein, ohne das der Nachbar absäuft Es dürfen keine chemischen Zusätze wie z.Bsp. Chlor genutzt werden. Mit anderen Worten: Planschbecken sind kein Problem!

 

Sind Spielgeräte/Gerüste erlaubt?

Kleine Plastikrutschen, Schaukeln und Sandkästen sind erlaubt. Trampoline sollte man sich überlegen! Diese sind nicht unbedingt gerne gesehen, vorallem, wenn diese nach einem Sturm in Nachbars Garten gelandet sind.