Gartenkosten

Die Gartenkosten mit denen man rechnen muß... ***

Eine Aufschlüsselung in Beträgen: (Beispielrechnungen s. unten)

Gebühren/Beiträge

  • Vereins-Aufnahmegebühr: 100,00 € (einmalig)
  • Vereinsbeitrag: 36,00 € im Jahr
  • Verbandsbeitrag (inkl. Zeitung): 30,00 € im Jahr

Pacht

  • Gartenpacht (z.Bsp. 400m² x 0,42 €): 168,00 € im Jahr

Versicherungen

  • Laubengrundversicherung: Grundversicherung: 98,00 €
  • Unfallversicherung: 3,10 € im Jahr

Wasser- und Stromanschluß (einmalig):

  • Geveker Kamp: 1.125,00 EUR
  • Altes Dorf: 766,94 EUR
  • Neues Dorf: 766,94 EUR

 "Kaufpreis" und Übernahmekosten

  • Schätzpreis aus der Wertermittlung
  • evtl. Übernahme der Garteneinrichtung/Geräte vom Vorpächter

 Weitere Kosten

  • Eigenverbrauch Strom und Wasser
  • Koloniebeitrag / Sonstige beschlossene Kosten)
  • evtl. Festbeitrag (Feiern/Vergnügen)
  • evtl. Containerzulage (10-20 €)
  • evtl. nicht erfüllte Pflicht-/Gemeinschaftsarbeiten (Es sind 8 Std.) (Std. á 25,00 EUR)
  • Worauf Du lust hast! Pflanzen, Blumen, Gatenmöbel, Laubenrenrenovierung, Gartengeräte etc. (10.000.000.00 wir gönnen Euch Reichtum)

 

 

Beispielrechnung Kosten pro Jahr:                                                         Einmalige Kosten (Achtung! Beispiel!)

Gartenpacht 400m² x 0,42 €
168,00 €   Aufnahmegeb. Verein 100,00 €
Vereinsbeitrag / Mitgliedsbeitrag
  36,00 €   Strom & Wasser Kaution 1125,00 €
Verbandsbeitrag inkl. Zeitschrift
30,00 €   "Kaufpreis" 1500,00 €
Unfallversicherung   3,10 €   Übernahmepreis (Inventar etc. vom Vorpächter 400,00 €
Schornsteinfeger (wenn vorhanden) ca.
15,00 €      
Laubenversicherung + ggf Zusatz X €
98,00 €      
Strom + Wasser ca. (durchschnittl.) Verbrauchswert
80,00 €      
Festbeitrag Kann variieren
10,00 €      
Container Kann variieren
10,00 €      
           
GESAMT pro Jahr   436,10 €
    3125,00 €

Erläuterung zu Kaufpreis und Übernahmepreis:

Die Gartenlaube und die Bepflanzung des Gartens sind eine eigene Angelegenheit: Sie werden nicht mitverpachtet, sondern gehören dem Vorpächter. Der neue Pächter kann sie gegen eine Ablöse übernehmen. Hierfür schätzt ein Gutachter den Wert des Gartens. Grundsätzlich ist der Preis aber zwischen Pächter und Vorpächter frei verhandelbar. Der Übernahmevertrag wird mit dem Vorpächter unabhängig vom Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein geschlossen. Beide Verträge werden vom KGV vorbereitet und durchgeführt.

*** Alle abgebildetet Kosten und Preise können sich ändern und dienen nur zur Übersicht. Für Irrtümer und Tip-Fehler übernehmen wir keine Haftung!