Brut und Setzzeit

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. März wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde nicht nur im Wald und in der freien Landschaft, sondern auch bei uns in den Kolonien!

Die Anleinpflicht dient dem Schutz am Boden und bodennah brü- tende Singvögel.

Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt durch ihren natürlichen Jagdttrieb. Sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wir bitten deshalb alle Mitglieder und auch Besucher, die Hunde- halterinnen und -halter sind, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juli zu halten.

Auch ist in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli,  das starke Formschneiden bzw. Rückschnitte oder auf Stock schneiden von Sträuchern, Hecken und Bäumen untersagt.

Auch beim Beschneiden von Bäumen, die von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind, und Hecken ist jetzt besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Es ist daher vor einem Pflegeschnitt (z.Bsp. Gartenhecke) genau zu Prüfen, ob Vogelnester darin zu finden sind. Ist das der Fall - NICHT schneiden! Weitere Infos gibt es auch zum Downloaden: Merkblatt zum Hecken- oder Baumschnitt .

 

Danke für Eurer Verständnis und Rücksicht. Der Vorstand.