Versicherungsinformationen zu Sturmschäden

Liebe Gartenfreunde,

die Stürme im Februar 2022 haben erhebliche Schäden in den Kleingärten angerichtet. Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen des Versicherungsdienstes für Kleingärtner Hannover. Nahezu 200 Schadenmeldungen haben den Versicherungsdienst bisher erreicht. Hiervon ist etwa die Hälfte nicht erstattungsfähig.

Hier zu Ihrer Information die Versicherungsleistungen für das Risiko Sturm aus dem Rahmenvertrag:

Die Versicherung leistet entsprechend der Vertrags- bedingungen für Gebäudeschäden durch Sturmeinwirkung an der Gartenlaube. Geräteschuppen sind auch versichert, sofern eine vom Bezirksverband Hannover der Kleingärtner ausgestellte Baugenehmigung vorgelegt werden kann. Weiterhin sind Schäden an der Umzäunung (Einfriedigung der Parzelle), die durch Sturm beschädigt oder zerstört wurden, versichert.

Nicht versichert sind Schäden an nicht genehmigten Anbauten/Vordächern, Terrassendächern und freistehenden Geräteschuppen. Die Stadt Hannover erlaubt in Kleingärten lediglich 24 qm bzw. 30 qm umbauten Raum. Selbstverständlich ist bekannt, dass in den Kleingärten viele dieser Objekte stehen – oftmals aber nur mit Duldung der Vereine und ohne Versicherungsschutz.

Bei Abgabe des Gartens wird in dem Schätzungsprotokoll auf den Abriss dieser unerlaubten Bauten hingewiesen. Pergolen, Sichtschutz-Elemente (vor allem Holz-Lamellen-Elemente), Freisitze, Zelte, Pavillons, Trampoline, Schaukeln, Sonnenschirme, Möbel im Freien und ähnliche Objekte sind generell nicht versichert. Gewächshäuser sind gesondert zu versichern (Versicherungssumme 750,00 €/15,00 € p. a.).

Müssen umgestürzte Bäume, die auf einem Laubendach liegen, für die Ausführung von notwendigen Reparaturarbeiten am Dach entfernt werden, so sind die Kosten hierfür versichert – ausgenommen sind die Entsorgungskosten.

Detlef Butzki

Versicherungsobmann